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Auftragsbearbeitungs­vereinbarung (AVV)

Version 1.0 · Stand: August 2026

Diese Vereinbarung regelt, wie automatisierbar Personendaten bearbeitet, wenn wir das im Auftrag eines Kunden tun. Sie ist bewusst öffentlich publiziert: Ein Kunde muss sie nicht einzeln unterzeichnen, sie gilt für jeden Auftrag automatisch mit.

1. Geltung und Annahme

Diese AVV gilt für alle Aufträge, in denen automatisierbar (FREMEREY INDUSTRIES GmbH, Im Weiherhau 30, 5405 Dättwil AG, handelnd unter der Bezeichnung automatisierbar) Personendaten im Auftrag eines Kunden bearbeitet. Sie wird durch Annahme einer Offerte, durch elektronische Zustimmung oder durch Inanspruchnahme der Leistungen angenommen; der Hinweis in den AGB genügt. Massgebend ist die bei Vertragsschluss publizierte Fassung. Eine individuell vereinbarte Auftragsbearbeitungsvereinbarung geht dieser Fassung vor.

2. Rollen und Begriffe

Der Kunde ist Verantwortlicher für die Personendaten, die er automatisierbar zur Bearbeitung übergibt. automatisierbar ist Auftragsbearbeiter und bearbeitet diese Daten ausschliesslich für die Zwecke des Auftrags. Personendaten, Bearbeitung und besonders schützenswerte Personendaten verstehen sich im Sinn des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

3. Anwendbares Recht

Es gilt das Schweizer DSG samt Verordnung. Fällt eine konkrete Bearbeitung zusätzlich in den Anwendungsbereich der DSGVO, gelten deren Vorgaben ergänzend.

4. Gegenstand und Dauer

Gegenstand sind die im jeweiligen Auftrag beschriebenen Leistungen: Entwicklung, Betrieb und Wartung von Individualsoftware und Automatisierungslösungen samt Support und Fehleranalyse. Die Vereinbarung gilt für die Dauer des Auftrags und darüber hinaus, solange automatisierbar Personendaten des Kunden hält.

5. Grenzen des Standards

Diese publizierte Fassung deckt gewöhnliche Personendaten ab (etwa Kontaktdaten, Korrespondenz, Vertrags- und Auftragsdaten). Besonders schützenswerte Personendaten (zum Beispiel Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Daten unter Berufsgeheimnis) sind nicht gedeckt und dürfen nur nach vorgängiger separater Vereinbarung übergeben werden. Der Kunde bestätigt, nur gedeckte Daten zu übergeben. Tauchen ungedeckte Daten auf, darf automatisierbar die betroffene Bearbeitung aussetzen, bis eine Regelung vorliegt.

6. Weisungsbindung

automatisierbar bearbeitet Personendaten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden; der Auftrag selbst gilt als Weisung. Hält automatisierbar eine Weisung für rechtswidrig, informieren wir den Kunden in Textform und dürfen die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung bestätigt. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung, seine Informationspflichten und die Richtigkeit der übergebenen Daten.

7. Vertraulichkeit

Alle Personen, die bei automatisierbar Zugang zu Personendaten des Kunden haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Diese Pflicht besteht über das Ende des Auftrags hinaus.

8. Technische und organisatorische Massnahmen

automatisierbar schützt Personendaten mit Massnahmen, die dem Risiko angemessen sind, insbesondere:

  • Zugriff und Identität: Mehr-Faktor-Authentisierung, Passwortmanager, Zugriff nur, wer ihn für die Arbeit braucht
  • Verschlüsselte Übertragung (TLS) und verschlüsselte Geräte mit Bildschirmsperre
  • Getrennte Umgebungen und Zugänge pro Kunde
  • Backups bei den eingesetzten Hosting-Anbietern, Wiederherstellung dokumentiert
  • Zeitnahes Einspielen von Sicherheitsupdates
  • KI und Sprachmodelle: keine Verwendung von Kundendaten zum Training, Einsatz nur von Anbietern auf der Subprozessorenliste, keine Personendaten in Dienste ohne Auftragsbearbeitungsvertrag
  • Beim Ausscheiden von Mitarbeitenden werden Zugänge sofort entzogen

9. Subprozessoren

Der Kunde genehmigt die Anbieter auf der untenstehenden Subprozessorenliste in der bei Vertragsschluss publizierten Fassung. Neue Subprozessoren kündigt automatisierbar mindestens 15 Tage vor dem Einsatz an; der Kunde kann aus sachlichen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Bei begründetem Widerspruch sucht automatisierbar eine Alternative; gibt es keine zumutbare, darf jede Partei die betroffene Leistung beenden. Subprozessoren werden vertraglich auf ein vergleichbares Schutzniveau verpflichtet.

10. Bekanntgabe ins Ausland

Personendaten werden nur in Länder mit angemessenem Schutzniveau bekanntgegeben oder auf Grundlage geeigneter Garantien, insbesondere Standarddatenschutzklauseln einschliesslich der für die Schweiz erforderlichen Anpassungen. Die Speicherorte und Transfergrundlagen je Anbieter stehen in der Subprozessorenliste.

11. Rechte betroffener Personen

Wendet sich eine betroffene Person direkt an automatisierbar, leiten wir die Anfrage unverzüglich an den Kunden weiter und beantworten sie nicht selbst. Bei der Erfüllung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren unterstützt automatisierbar den Kunden im Rahmen des Zumutbaren; Aufwand, der über Weiterleitung und Bereitstellung vorhandener Unterlagen hinausgeht, wird nach Aufwand vergütet.

12. Verletzungen der Datensicherheit

automatisierbar meldet dem Kunden Verletzungen der Datensicherheit, die seine Personendaten betreffen, unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Kenntnis. Kenntnis liegt vor, sobald eine Verletzung vernünftigerweise anzunehmen ist; eine abgeschlossene Analyse ist dafür nicht nötig, die Erstmeldung darf unvollständig sein. Die Beurteilung und allfällige Meldung an Behörden und betroffene Personen liegt beim Kunden; automatisierbar unterstützt dabei.

13. Rückgabe und Löschung

Nach Ende des Auftrags gibt automatisierbar die Personendaten des Kunden nach dessen Wahl zurück oder löscht sie samt Kopien, spätestens innert 90 Tagen. In Backups verbleibende Daten werden bis zum Ablauf der Backup-Rotation nicht produktiv genutzt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten; solche Daten werden gesperrt und nur für den Aufbewahrungszweck gehalten. Auf Verlangen bestätigen wir die Löschung in Textform.

14. Nachweis und Audit

automatisierbar weist die Einhaltung dieser Vereinbarung vorrangig durch diese publizierten Angaben, die Subprozessorenliste und die Zertifikate und Prüfberichte der eingesetzten Anbieter nach. Darüber hinausgehende Prüfungen sind nach angemessener Vorankündigung während der Geschäftszeiten möglich, ohne unverhältnismässige Störung des Betriebs; die Kosten trägt der Kunde, ausser die Prüfung deckt einen wesentlichen Verstoss auf. Zwingende gesetzliche Prüfrechte bleiben vorbehalten.

15. Haftung und Schlussbestimmungen

Haftung, anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach dem Grundvertrag und den AGB. Ändert automatisierbar diese AVV, gilt die neue Fassung für neue Aufträge ab Publikation; für laufende Aufträge gilt sie nur, wenn sie das Schutzniveau nicht senkt oder der Kunde zustimmt.

Subprozessorenliste

Version 1.0 · Stand: August 2026

Diese Anbieter setzt automatisierbar je nach Auftrag für die Bearbeitung von Personendaten ein. Welche davon in einem konkreten Projekt zum Einsatz kommen, steht in der Offerte.

AnbieterLeistungSpeicherortDrittland-ZugriffGrundlage
Infomaniak Network SA, GenfWebsite- und Applikations-Hosting, E-MailSchweizneinentfällt
n8n GmbH, BerlinWorkflow-AutomatisierungEU (Deutschland)neinAngemessenheit EU
Anthropic PBC, USAKI-Inferenz (Sprachmodelle)USAjaAVV des Anbieters mit Standarddatenschutzklauseln inkl. Schweizer Anpassungen; kein Training mit Kundendaten
Google Ireland Ltd.Kalender, Tabellen, DateiablageglobaljaStandarddatenschutzklauseln inkl. Schweizer Anpassungen
Render Services Inc., USAApplikations-Hosting einzelner ToolsUSA/EUjaStandarddatenschutzklauseln inkl. Schweizer Anpassungen
Notion Labs Inc., USAProjekt- und AuftragsdokumentationUSAjaStandarddatenschutzklauseln inkl. Schweizer Anpassungen
Brevo (Sendinblue GmbH), BerlinE-Mail-VersandEUneinAngemessenheit EU

Werkzeuge ohne Personendatenzugang

Folgende Werkzeuge sind keine Subprozessoren, weil sie nach interner Weisung keine Personendaten von Kunden sehen: Telegram (interne Betriebsbenachrichtigungen ohne Kundendaten), GitHub und GitLab (Code ohne Personendaten). Soll eines dieser Werkzeuge künftig Personendaten bearbeiten, wird es vorher nach Ziffer 9 als Subprozessor aufgenommen.

Stand: August 2026

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