Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der FREMEREY INDUSTRIES GmbH, Im Weiherhau 30, 5405 Dättwil AG, Schweiz, handelnd unter der Bezeichnung automatisierbar (nachfolgend «automatisierbar»), insbesondere für die Entwicklung von Individualsoftware, Automatisierungslösungen sowie deren Betrieb und Wartung. Sie gelten gegenüber Unternehmen (B2B). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn automatisierbar sie schriftlich anerkannt hat. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, insbesondere die Pilot-Vereinbarung und Offerten, gehen diesen AGB vor.
2. Offerte und Vertragsschluss
Offerten von automatisierbar sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern in der Offerte nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich oder per E-Mail annimmt oder wenn beide Parteien eine Vereinbarung unterzeichnen. Massgebend für den Leistungsumfang ist der Inhalt der angenommenen Offerte samt allfälliger schriftlicher Ergänzungen.
3. Leistungsumfang
Die folgenden Leistungen können einzeln oder aufeinander aufbauend vereinbart werden:
- Analyse: Aufnahme der Abläufe und Erstellung eines Playbooks gemäss Offerte
- Pilot-Projekt: ein zeitlich begrenztes Projekt mit schriftlich definiertem Umfang, festgehalten in der Pilot-Vereinbarung
- Ausbau: Entwicklung und Erweiterung einer Lösung gemäss Offerte, mit oder ohne vorgängigen Pilot
- Betrieb und Wartung: laufender Betrieb, Wartung und Pflege einer Lösung gegen ein monatliches Entgelt, auch für bereits bestehende Systeme
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (auch per E-Mail) und können den Zeitplan und die Vergütung anpassen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alles bereit, was für die Leistungserbringung nötig ist, insbesondere:
- Zugänge zu den betroffenen Systemen, Konten und Schnittstellen
- eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, die für Rückfragen erreichbar ist
- geeignete Testdaten sowie zeitnahe Rückmeldungen zu Zwischenständen und Abnahmen
Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückgehen, gehen nicht zulasten von automatisierbar. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Ruht ein Projekt wegen fehlender Mitwirkung des Kunden länger als drei Monate, kann automatisierbar das Projekt beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der angenommenen Offerte. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss den in der Offerte vereinbarten Zahlungsterminen, bei laufenden Betriebsleistungen monatlich. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist automatisierbar berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins von 5 Prozent zu verlangen und die Arbeiten nach vorgängiger Ankündigung bis zum Zahlungseingang einzustellen.
Aufgrund fehlender Mehrwertsteuerpflicht wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
6. Pilot-Regelung
Wird ein Pilot-Projekt vereinbart, werden Umfang, Dauer, Preis und Erfolgskriterien in einer schriftlichen Pilot-Vereinbarung festgehalten. Sofern diese eine Geld-zurück-Zusage enthält, gelten die dort definierten Kriterien und Fristen. Entscheidet sich der Kunde nach dem Pilot für den Ausbau, wird die bezahlte Pilotgebühr im in der Offerte festgelegten Umfang an den Ausbau angerechnet.
7. Nutzungs- und Eigentumsrechte
Der im Rahmen des Auftrags individuell für den Kunden erstellte Code sowie die im Projekt bearbeiteten Daten des Kunden gehen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den Kunden über. Der Kunde erhält daran die umfassenden, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte.
Davon ausgenommen sind vorbestehende Komponenten, Werkzeuge und Bibliotheken von automatisierbar oder Dritten sowie Open-Source-Software. Diese bleiben im Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. automatisierbar räumt dem Kunden daran die für den vertragsgemässen Gebrauch nötigen Nutzungsrechte ein. automatisierbar bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden und Erfahrungen aus dem Projekt für andere Kunden zu verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
8. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle Informationen der anderen Partei, die nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter. Beigezogene Hilfspersonen und Subunternehmer werden entsprechend verpflichtet. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorgängiger Zustimmung.
9. Datenschutz
automatisierbar bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Es gilt die Datenschutzerklärung auf dieser Website. Bearbeitet automatisierbar im Auftrag des Kunden Personendaten, erfolgt dies als Auftragsbearbeiter nach den gesetzlichen Vorgaben und gemäss den rechtmässigen Weisungen des Kunden. Die auf dieser Website publizierte Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV) wird Vertragsbestandteil, wenn die Offerte die einzubeziehende Fassung bezeichnet, diese dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich ist und der Kunde sie mit der Offerte annimmt. Eine individuell vereinbarte Auftragsbearbeitungsvereinbarung geht dieser Fassung vor.
10. Künstliche Intelligenz
Viele unserer Lösungen nutzen generative KI-Modelle. Deren Ergebnisse sind probabilistisch und können im Einzelfall fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. automatisierbar übernimmt deshalb keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit einzelner KI-generierter Inhalte. Die Prüfung vor Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller oder personeller Tragweite liegt beim Kunden. Die Gewährleistung für die vereinbarten Funktionen des Systems nach Ziffer 11 bleibt davon unberührt.
KI-Dienste Dritter können Modelle, Schnittstellen, Preise und Bedingungen jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. Die eingesetzten Dienste legt automatisierbar in der Offerte offen. Solche Änderungen durch Drittanbieter gelten nicht als Mangel; notwendige Anpassungen sind eine separate Leistung, sofern kein Betriebsvertrag etwas anderes vorsieht.
Kundendaten werden nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle verwendet, ausser dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
11. Gewährleistung
automatisierbar erbringt seine Leistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt. Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme erklärt oder sie ausserhalb einer vereinbarten Test- oder Pilotphase produktiv nutzt. Sie gelten ebenfalls als abgenommen, wenn automatisierbar die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat und der Kunde innert 10 Arbeitstagen keine Mängel meldet. Diese Frist beginnt frühestens nach Abschluss einer vereinbarten Test- oder Pilotphase. Die Nutzung während einer solchen Phase allein gilt nicht als Abnahme. Mängel an abgelieferten Arbeitsergebnissen sind innert 30 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. automatisierbar hat zunächst das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf abweichende Nutzung oder auf Änderungen an Drittdiensten zurückgehen. Für den ununterbrochenen und fehlerfreien Betrieb von Lösungen, die von Drittdiensten (z. B. Hosting-Anbietern, Schnittstellen, externen KI- oder Cloud-Diensten) abhängen, wird keine Garantie übernommen.
12. Haftung
Die Haftung von automatisierbar ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert des jeweiligen Auftrags beschränkt. Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrüche, Ansprüche Dritter sowie für den wirtschaftlichen Erfolg einer Lösung. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten und Systeme mitverantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist.
13. Subunternehmer und Drittdienste
automatisierbar darf zur Vertragserfüllung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Hilfspersonen beiziehen. Für die Leistungserbringung können zudem Dienste Dritter eingesetzt werden (z. B. Hosting, Cloud-Infrastruktur, Programmierschnittstellen, KI-Dienste). Für diese Drittdienste gelten die Vertrags- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Kosten für Drittdienste, die im Namen und auf Rechnung des Kunden laufen, trägt der Kunde. Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Drittdiensten liegen ausserhalb des Einflussbereichs von automatisierbar.
14. Vertragsdauer und Kündigung von Betriebsleistungen
Projektverträge (Analyse, Pilot und Ausbau) enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistungen und der vollständigen Bezahlung. Betriebs- und Wartungsleistungen werden monatlich erbracht und verrechnet und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende gekündigt werden, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht.
Nach Beendigung der Betriebsleistungen übergibt automatisierbar dem Kunden auf Wunsch die zum Betrieb nötigen Zugänge, den Code und die Daten in einem gängigen Format, sofern die Vergütung vollständig bezahlt ist.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verträge bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand ist Baden, Kanton Aargau.
Entwurf für die V2-Vorschau · Stand: September 2026